Der Immobilienverkauf bei Scheidung ist oft eine der komplexesten und emotionalsten Entscheidungen, die ein Ehepaar treffen muss.
Neben der emotionalen Belastung kommen zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen auf, die geklärt werden müssen:
- Wer darf im Haus wohnen?
- Wie wird das Haus aufgeteilt?
- Wie gehen die Ehepartner mit der Hypothek um?
In diesem Blogpost erfahren Sie alles Wichtige über den Immobilienverkauf bei einer Scheidung und die verschiedenen Eigentumsformen, den Einfluss des Güterstands und wie der Erlös aus dem Hausverkauf aufgeteilt wird.
Das gemeinsame Haus bei der Scheidung: Verkaufen oder behalten?
Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Neben dem Hausverkauf gibt es auch die Option, dass einer oder beide Partner die Immobilie behalten. Beide Szenarien haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.
Hausverkauf:
Beim Verkauf wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt und nach Abzug der Hypothek der Erlös wird je nach Güterstand und Eigentumsverhältnissen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dies schafft klare Verhältnisse und verhindert zukünftige Konflikte über die Nutzung oder Verwaltung des Hauses. Ein Verkauf kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn keiner der Partner die Immobilie allein weiterführen kann oder möchte.
Einer der Partner behält die Immobilie:
Alternativ kann ein Ehepartner das Haus behalten, sofern dies finanziell möglich ist. Der Partner, der das Haus übernimmt, muss den anderen auszahlen und die Zustimmung der Bank zur Übernahme der Hypothek einholen. Diese Option setzt voraus, dass die finanzielle Tragfähigkeit gegeben ist, was häufig eine Herausforderung darstellt.
Beide Partner behalten gemeinsam die Immobilie:
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass beide Partner die Immobilie behalten und die Hypothek weiterhin gemeinsam tragen. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit, da finanzielle Verpflichtungen und Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Als Option kann das Haus vermietet werden, wobei Mieteinnahmen und Verwaltungskosten geteilt werden.
Wer darf nach der Scheidung im Haus bleiben?
Grundsätzlich entscheiden entweder das Gericht oder die Ehepartner selbst, wer in der Immobilie wohnen bleibt. Hier können befristete Wohnrechte oder individuelle Vereinbarungen eine Rolle spielen.
Vermögensaufteilung und Erlös: Wie wird das Haus aufgeteilt?
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung hängt stark vom Güterstand ab, unter dem die Ehepartner verheiratet waren. Der Güterstand bestimmt, wie das Vermögen, einschliesslich des gemeinsamen Hauses, aufgeteilt wird.
In der Schweiz gibt es drei Güterstände, die die Vermögensaufteilung regeln:
- Errungenschaftsbeteiligung: Der am häufigsten verwendete Güterstand in der Schweiz. Hier wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Die Errungenschaft ist das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, während das Eigengut alles umfasst, was in die Ehe eingebracht wurde oder geerbt wurde. Nur das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird im Fall einer Scheidung aufgeteilt.
- Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft wird ein Ehevertrag geschlossen und das Eigengut und Gesamtgut bestimmt. Das Gesamtgut wird im Fall der Scheidung aufgeteilt.
- Gütertrennung: Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner getrennt. Jeder behält das, was ihm gehört, und es gibt keine Vermögensaufteilung im Fall einer Scheidung.
Wenn das Haus verkauft wird, fliesst der Erlös in die Vermögensaufteilung ein. Der genaue Verkehrswert der Immobilie muss ermittelt und von der verbleibenden Hypothek abgezogen werden. Anschliessend wird der Erlös je nach Güterstand und Eigentumsform zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Eigentumsformen bei der Scheidung: Wer bekommt die Immobilie?
Die Eigentumsform des Hauses spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, wie das Haus bei einer Scheidung behandelt wird. In der Schweiz gibt es drei wesentliche Eigentumsformen: Alleineigentum, Miteigentum und Gesamteigentum.
Alleineigentum
Beim Alleineigentum gehört das Haus nur einem der Ehepartner. Dieser bleibt im Fall einer Scheidung der alleinige Eigentümer. Der andere Ehepartner hat in der Regel keinen Anspruch auf die Immobilie, es sei denn, es gibt eine besondere Vereinbarung oder der Nichteigentümer hat während der Ehe zu der Finanzierung beigetragen. Auch wenn kein Anspruch auf die Immobilie besteht, kann gegebenenfalls ein befristetes Wohnrecht beansprucht werden.
Miteigentum
Beim Miteigentum gehört das Haus beiden Eheleuten zu bestimmten Anteilen, die im Grundbuch eingetragen sind. Im Fall einer Scheidung wird der Anteil des jeweiligen Ehepartners an der Immobilie aufgeteilt oder einer der Ehepartner übernimmt den gesamten Besitz und zahlt den anderen aus. Die Eigentumsquoten werden beim Erwerb festgelegt und sind unabhängig von der tatsächlich geleisteten Finanzierung der jeweiligen Partner. Je nach Quote wird bei der Scheidung die Hypothek oder bei einem Verkauf der Verkaufserlös aufgeteilt.
Gesamteigentum
Das Gesamteigentum entsteht oft bei Ehepaaren, die unter der Gütergemeinschaft leben. Hier gehört die Immobilie beiden Ehepartnern gemeinschaftlich und zu gleichen Teilen. Bei Gesamteigentum gibt es – anders als beim Miteigentum – keine Aufteilung in Eigentumsanteile. Ein Ehevertrag kann regeln, was im Falle einer Scheidung mit der Immobilie passiert.
Sonderfälle: Erben, Investitionen und finanzielle Ansprüche
Neben der Hypothek und der Vermögensaufteilung gibt es weitere wichtige Aspekte, die bei einer Scheidung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen insbesondere geerbte Immobilien und Investitionen, die während der Ehe in das gemeinsame Haus geflossen sind. Diese Faktoren können die Verteilung und den Umgang mit dem Immobilienvermögen erheblich beeinflussen.
Geerbte Immobilien
Falls während der Ehe von einem der Ehepartner eine Immobilie geerbt wurde, zählt diese in der Regel zum Eigengut und wird im Fall einer Scheidung nicht aufgeteilt. Der Ehepartner, der die Immobilie geerbt hat, bleibt der alleinige Eigentümer.
Investitionen ins Haus
Investitionen, die während der Ehe in die Immobilie geflossen sind, können bei der Scheidung ebenfalls eine Rolle spielen. Wenn einer der Ehepartner erheblich in das Haus investiert hat, kann dies bei der Aufteilung des Erlöses berücksichtigt werden. Hier müssen genaue Nachweise über die Investitionen erbracht werden, um eine faire Aufteilung zu gewährleisten.
Fazit
Der Verkauf einer Immobilie bei Scheidung ist eine komplexe Entscheidung, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte umfasst. Ob Verkauf, gemeinsames Behalten oder Übernahme durch einen Partner – jede Option hat ihre Vor- und Nachteile und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Die Vermögensaufteilung hängt vom Güterstand und der Eigentumsform ab. Bei Erbschaften oder Investitionen sind spezifische rechtliche Regelungen zu beachten, um eine korrekte und gerechte Handhabung der Vermögenswerte sicherzustellen. Es ist wichtig, alle Faktoren zu berücksichtigen und im Idealfall rechtlichen Rat einzuholen, um eine faire und zufriedenstellende Lösung zu erreichen.
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