Beim Immobilien verkaufen fallen Kosten, Gebühren und auch Steuern an. So sind beim Besitzerwechsel stets Gebühren zu tilgen, welche meist zu Beginn nicht ganz klar sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuern beim Immobilien verkaufen anfallen und welche Kosten und Gebühren dabei auf Sie zukommen.
Im Allgemeinen unterscheiden sich die Kosten und Gebühren beim Immobilien kaufen von Kanton zu Kanton. Diese werden nur vom Käufer oder auch vom Käufer und Verkäufer übernommen. Unabhängig davon, wie die Aufteilung dieser Kosten definiert wird, kommen einige Gebühren, Steuern und Kosten beim Immobilien verkaufen in der Schweiz auf Sie zu.
Welche Steuern fallen beim Immobilien verkaufen an?
Beim Verkauf von Immobilien fallen folgende Steuern an:
- Grundstückgewinnsteuer – Vom Verkäufer zahlbar auf den Immobilienverkauf Gewinn
- Handänderungssteuer – Vom Käufer zahlbar oder aufgeteilt auf Käufer und Verkäufer
- Erbschaftsteuer – Von Erben bzw. Begünstigten zahlbar
Was ist die Grundstückgewinnsteuer?
Die Grundstückgewinnsteuer müssen Sie zahlen, wenn Sie beim Verkauf der Immobilie einen Gewinn erzielen.
Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer ist auf Gemeindeebene geregelt. Diese unterliegt der kantonalen Grundstückgewinnsteuer und wird vom Verkäufer getragen. Zudem wird die Summe der Grundstückgewinnsteuer anhand der Besitzdauer definiert. Als Grundstückgewinn gilt der Betrag, um den der Verkaufserlös die Gestehungskosten (Erwerbspreis und wertvermehrende Aufwendungen) übersteigt.
Wenn Sie die Immobilie lange genug selbst bewohnt haben, fällt die Grundstückgewinnsteuer sehr gering aus. Im Kanton Zürich liegt die Dauer dafür zum Beispiel 20 Jahre.
Handänderungssteuer
Sobald der Eigentümer einer Immobilie wechselt, fällt die Handänderungssteuer an. Deren Höhe ist ebenfalls kantonal geregelt und folglich sehr variabel. In manchen Kantonen fällt diese Steuer komplett weg (Kanton Zürich) und in anderen kann im Vertrag definiert werden, wer die Kosten zu tragen hat. (Kanton Aargau)
Allerdings spielt es bei der Handänderungssteuer keine Rolle, ob Sie die Immobilie gewinnbringend verkaufen. Die Grundlage für deren Bemessung ist der Kaufpreis, der amtliche Wert oder der Verkehrswert der Liegenschaft.
Bei Verkäufen oder Übertragungen unter Eltern und Kindern oder Pflegekindern, unter Stiefeltern und Stiefkindern, unter Schwiegereltern und Schwiegerkindern, unter Grosseltern und Grosskindern sowie unter Ehegatten fällt die Handänderungssteuer weg.
Erbschaftssteuer
Sobald Sie eine Immobilie erben, fällt die Erbschaftsteuer an. Diese erheben in der Schweiz die Kantone. Diese können selbst entscheiden, wie hoch die Summe dieser Steuer ist. So gibt es sehr grosse regionale Unterschiede. Abhängig von den kantonalen Vorschriften zahlen Sie die Erbschaftsteuer entweder:
- Als Erbanfallsteuer: In diesem Fall erfolgt die Besteuerung auf den Erbteil jedes Erben. Folglich ist diese nach Verwandschaftsgrad abgestuft.
- Als Nachlasssteuer: Die Besteuerung erfolgt auf die gesamte Erbschaft bzw. als Gesamtbetrag aus Erbanfall- und Nachlasssteuer.
Wann fällt keine Erbschaftssteuer an?
In allen Kantonen der Schweiz (ausser Kanton Solothurn) sind Ehegatten und eingetragenen Partner von der Steuer freigestellt. Bei anderen Erbschaften empfehlen wir, die Steuerlast durch eine umsichtige Nachlassplanung zu reduzieren.
So können Sie vorgehen:
- Die Immobilie mit einer Hypothek belasten, wenn die Steuersätze im Wohnsitzkanton niedriger sind als im Liegenschaftskanton.
- Im Kanton Schwyz und Obwalden sind Erbschaften und Schenkungen komplett steuerfrei.
- Der Kanton Bern nimmt bei der Besteuerung den Verkehrswert der Liegenschaft, welcher deutlich niedriger ist als Basis für die Besteuerung.
Eine Antwort
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Immobilien verkaufen. Gut zu wissen, dass man Erbschaftssteuern zum Beispiel mit Hypotheken teilweise umgehen kann. Ich möchte ein Haus verkaufen und wollte mich mal grundlegend informieren, was es dabei zu beachten gibt. [Link deleted]